| Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 29.03.2005
I.Webdesign / Design
§1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil und
Grundlage aller Verträge und Vereinbarungen mit SOFTWARE SERVICE
DESIGN, Inh. Dietmar Winhold, Neudeckerstraße 5a, 36039 Fulda.
§2 Dienstleistungsbeschreibung
SOFTWARE SERVICE DESIGN erbringt im Kundenauftrag die Dienstleistung der
Erstellung Web-Seiten für das Internet mit dazugehörigen Dienstleistungen
wie unter anderem Grafikerstellung (Buttons, Banner), Durchführen
von Scans für das Internet sowie Einträge in ausgesuchte Suchmaschinen.
Desweiteren werden Leistungen im Bereich des Screendesign und Preepress
erbracht.
§3 Dienstleistungsvertrag / Dienstleistungsvereinbarung
Für das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages oder einer
Dienstleistungsvereinbarung mit SOFTWARE SERVICE DESIGN ist die Schriftform
erforderlich, wobei die schriftliche Bestätigung des Auftrags in
Form einer Auftragsbestätigung auf Grundlage eines Angebots oder
Beratungsgesprächs ausreichend ist.
§4 Angebote und Preise
Sämtliche Angebote und Preise sind unverbindlich und freibleibend.
Wenn der Kunde/Auftraggeber zusätzliche, nicht ausdrücklich
vereinbarte Leistungen wünscht, ist jeweils der derzeit aktuelle
Preis zu entrichten. Preiserhöhungen oder Preisanpassungen bei laufenden
Aufträgen werden dem Kunden/Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und
sind nur zulässig, sofern der Kunde / Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§5 Zahlungsbedingungen
30 % der vereinbarten Preise für das Web-Design und andere Dienstleistungen
sind als Vorauskasse zu leisten. Restzahlungen erfolgen bei Lieferung
und Leistung. Rechnungen von SOFTWARE SERVICE DESIGN sind 10 Tage nach
Erhalt (ohne Abzug von Skonto) zu überweisen. Für Leistungen
die das Web-Space betreffen, gelten die Zahlungsbedingungen der unter
dem Punkt II (Webspace) aufgrführten AGB.
§6 Zahlungsverzug
Bei Vorliegen von Zahlungsverzug kann SOFTWARE SERVICE DESIGN nach vorheriger
Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung versagen.
Bis dahin entstandene Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.
Gegebenenfalls können bereits erstellte Seiten im Verzugsfall für
den Zugriff gesperrt werden. Die erstellten Seiten bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Firma SOFTWARE SERVICE DESIGN. Dem Kunden geht
bei Zahlungsverzug eine Mahnung zu, die mit 20,00 € (Mahnkosten/Bearbeitungsgebühr
netto) zusätzlich belastet wird, weitere Mahnungen werden bei anhaltendem
Zahlungsverzug nicht zugehen, die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
wird dann sofort wirksam.
§7 Urheberrecht
Soweit SOFTWARE SERVICE DESIGN für den Kunden oder im Auftrag für
Dritte Präsentationen, Graphiken, Bilder und Programmierungen herstellt,
übertägt SOFTWARE SERVICE DESIGN dem Kunden ausschließlich
das Nutzungsrecht an selbigen! Das Copyright liegt somit bei SOFTWARE
SERVICE DESIGN.
§8 Darstellung
Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für
Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise
der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser haben
ebenfalls zum Teil unterschiedliche Darstellungsarten. SOFTWARE SERVICE
DESIGN übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür,
daß die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch
dargestellt werden.
§9 Suchmaschinen
Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem
Kunden/Auftraggeber ausgeführt. Es kann jedoch keine Garantie oder
Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste
übernommen werden.
§10 Computerviren
SOFTWARE SERVICE DESIGN prüft Datenträger, insbesondere Disketten,
vor Übergabe an den Kunden/Auftraggeber mittels aktuellem Virenscanner
auf Viren. Für einen etwaigen Virenbefall des Rechners beim Kunden/Auftraggeber
durch Viren aus dem Internet, Viren auf Disketten, Programmdisketten oder
Programm-CD's kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können
keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
§11 Inhalte
Für den Inhalt der Internetseiten ist der Kunde/Auftraggeber voll
verantwortlich. SOFTWARE SERVICE DESIGN führt keine Aufträge
für Seitenerstellung aus, die gegen gesetzliche Verbote oder die
guten Sitten verstoßen. SOFTWARE SERVICE DESIGN übernimmt hiermit
keine Prüfungspflicht. Seiten die gegen geltendes Recht oder die
guten Sitten verstoßen können bei Bekanntwerden ohne Vorankündigung
sofort für den Zugriff gesperrt werden.
§12 Copyrights
SOFTWARE SERVICE DESIGN prüft nicht, ob Bild- oder Textmaterial frei
von Rechten Dritter (Copyrights) ist. Dies obliegt allein dem Kunden/Auftraggeber.
§13 Haftung
SOFTWARE SERVICE DESIGN übernimmt keine Gewähr für die
richtige Wiedergabe der Internetseiten sowie keine Garantie für identische
Darstellung bei der Verwendung von unterschiedlicher Browsersoftware,
es sei denn es fällt SOFTWARE SERVICE DESIGN Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet
SOFTWARE SERVICE DESIGN nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung sowie etwaige Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall
maximal auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Es können
darüber hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche geltend
gemacht werden. Eine weitergehende Haftung wird von SOFTWARE SERVICE DESIGN
nicht übernommen. Wenn der Kunde/Auftraggeber selbst Eingriffe am
Quelltext der Internetseiten vornimmt erlischt jeglicher Gewährleistungs-
oder Haftungsanspruch. Für Ausfälle im Internet, z. B. Serverausfälle,
die dazu führen, daß Internetseiten - auch vorübergehend
- nicht aufgerufen werden können, kann SOFTWARE SERVICE DESIGN nicht
haftbar gemacht werden.
§14 Sonstiges
a)SOFTWARE SERVICE DESIGN prüft die erstellten Internetseiten auf
Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit in den zur Zeit gängigen
Browsern.
b) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann,
wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung
dieser Schriftformklausel.
c) Alle Erklärungen (insbesonder Rechnungen - erste Rechnung wird
per Postbrief,alle folgenden per E-mail) von SOFTWARE SERVICE DESIGN können
auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch
für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
d) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber SOFTWARE SERVICE DESIGN
nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt
sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden
oder sollte der Vertrag in einzelnen Bestimmungen unwirksam werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen
Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart
worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung
gekannt hätten.
§15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz der Firma SOFTWARE SERVICE DESIGN.
II.Webspace (Speicherplatz auf Webservern)
§1 Vertragsgegenstand Webhosting
SOFTWARE SERVICE DESIGN stellt Gewerbetreibenden Plattenspeicher auf Webservern
für eigene Zwecke zu Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten
Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz
Internet (www - world wide web) abgerufen werden. Der Kunde nutzt das
Internet gewerblich für die Darstellung seines Unternehmens, seiner
Produkte oder Dienstleistungen.
§2 Leistungserbringung Webhosting
a) Für Aufträge auf Einrichtung einer Internet-Präsenz
muß der Kunde das Antragsfomular von SOFTWARE SERVICE DESIGN benutzen.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und SOFTWARE SERVICE DESIGN kommt erst
nach Auftragsbestätigung (Antrag) zustande. Mit Eingang des Rechnungsbetrages
wird die Präsenz auf dem Webserver freigeschaltet.
b) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen
auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentation
übernimmt in jedem Fall der Kunde. Bei der Gestaltung seiner Seiten
ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten
weitgehend frei. SOFTWARE SERVICE DESIGN behält sich allerdings vor,
den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig
stark belasten.
c) Interessenten, die über einen Internet-Zugang verfügen, können
die auf dem Webserver abgelegten Informationen des Kunden rund um die
Uhr abrufen. SOFTWARE SERVICE DESIGN sagt eine Erreichbarkeit des Webservers
von 95 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen
der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht
im Einflußbereich von SOFTWARE SERVICE DESIGN liegen (höhere
Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen
ist.
d) Der Kunde stellt SOFTWARE SERVICE DESIGN im Innenverhältnis von etwaigen
Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots
beruhen, frei.
e) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz ohne schriftliche
Genehmigung keine pornographischen Inhalte anzubieten oder anbieten zu
lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder,
Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
gegen vorstehende Verpflichtung verspricht er unter Ausschluß der
Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe
in Höhe von € 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro).
Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannte
Verpflichtung SOFTWARE SERVICE DESIGN zur außerordentlichen Kündigung.
g) Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, unter der von ihm gewünschten
Internet-Adresse eine einzelne Präsenz zu unterhalten. Der Kunde
kann weitere Internet-Adressen so einrichten oder einrichten lassen, daß
bei ihrer Auswahl ebenfalls die bei SOFTWARE SERVICE DESIGN unterhaltene
Präsenz abgerufen wird. Dagegen ist es nicht gestattet, die Internet-Adresse
so einrichten zu lassen, daß bei ihrer Anwahl ein unterhalb dieser
oder einer anderen bei SOFTWARE SERVICE DESIGN unterhaltenen Präsenz
adressierbarer Speicherbereich (Unterverzeichnis) abgerufen wird.
h) Dem Kunden wird dringend geraten für die Daten, die auf dem Webserver
abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorzuhalten. Diese Sicherheitskopien
sollten nicht auf dem Webserver gespeichert werden.
§3 Zahlung
a) Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die
in der Preisliste ausgewiesenen Preise.
b) Grundsätzlich werden die fälligen Beträge per Lastschrift
eingezogen. Ansonsten wird ein Aufpreis in Höhe von 5 % in Rechnung
gestellt. Die monatlichen Nutzungsentgelte werden halbjährlich im
Voraus berechnet. Im Fall einer Kündigung des Kunden innerhalb eines
vorausbezahlten halben Jahres werden zuviel bezahlte Entgelte erstattet.
Ausnahme: .de-Domain sowie Weiterleitung sind 12 Monate, .com/.net/.org–Domains
sind 24 Monate im Voraus zu bezahlen. Die Domainkosten werden im Falle
einer Kündigung nicht zurückerstattet. Die Rechnungen von SOFTWARE
SERVICE DESIGN sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde
bleibt bis zum Ablauf Nutzungsberechtigter. Für den Fall, daß
der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt,
schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in
Höhe von 10 % jährlich. Gerät ein Kunde mit der Zahlung
des Entgeltes mit mehr als 10 Werktagen in Verzug, wird eine Lastschrift
nicht eingelöst oder eine Einzugsermächtigung widerrufen, so
ist SOFTWARE SERVICE DESIGN berechtigt, ihm die Präsenz zu sperren.
Für Rück-Lastschriften hat der Kunde € 10,-- und für jede
Mahnung € 10,-- zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug erhält der Kunde
grundsätzlich nur eine Mahnung, die nach Verstreichen der Mahnfrist
in ein gerichtliches Mahnverfahren übergeht. Als Datum der Zahlung
gilt der Zahlungseingang bei SOFTWARE SERVICE DESIGN. Nach Ablauf der
Mahnfrist ist SOFTWARE SERVICE DESIGN berechtigt, die entsprechende Internet-Präsenz
des Kunden ohne weitere Ankündigung sofort zu sperren und die Domain
nach Ablauf von 4 Wochen nach der Mahnfrist zu löschen. Bei der Sperrung
der Präsenz bzw. Domain fallen auch weiterhin die monatlichen Gebühren
an, da die Leistung von SOFTWARE SERVICE DESIGN bei ordnungsgemäßer
Zahlung weiter zur Verfügung gestanden hätte.
c) Der Kunde ist verpflichtet stets seine aktuelle Anschrift mitzuteilen.
Ansonsten muß er die Kosten für die Ermittlung seiner Anschrift
erstatten; mindestens jedoch € 15,-- Bearbeitungsaufwand.
d) Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine
Rückerstattung an den Kunden ist auch bei wesentlichem Unterschreiten
der in der technischen Übersicht vorgesehenen Menge ausgeschlossen.
§4 Preisänderung
SOFTWARE SERVICE DESIGN ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher
Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. In diesem
Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam
wird, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung
wesentlich hinausgeht.
§5 Überschreitung des Datentransfervolumens
Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen
innerhalb eines laufenden Monats die in der technischen Übersicht
vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird SOFTWARE SERVICE DESIGN
den Kunden dann für den laufenden Monat und die Folgemonate in den
nächsthöheren Tarif einstufen, der mehr Transfervolumen zur
Verfügung stellt oder beim größtmöglichen Tarif den
Tarif beibehalten und für den laufenden Monat und die Folgemonate
den über das vertraglich eingeräumte Volumen hinausgehenden
Datentransfer gesondert zu einem Satz von € 75,40 (€ 65,- zzgl. der
jeweils gültigen gesetzl. MwSt., derzeit 16%) für je angefangene
500 MB bezahlen. Kunden, die genehmigte pornographische Inhalte auf ihren
Präsenzen anbieten, können generell nur den kleinsten Tarif
nutzen, welcher nur 1000 MB Traffic beinhaltet. Darüberhinausgehende
Traffic wird zu dem o.g. gesonderten Satz von € 75,40 (€ 65,- zzgl.
MwSt.) je angefangene 500 MB berechnet.
§6 Vertragsdauer, Kündigung
a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem
Vertragsteil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt
werden. Bei Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate ab Vertragsbeginn
wird eine Abstandsgebühr in Höhe von € 100,- fällig.
b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung
des Vertrages durch SOFTWARE SERVICE DESIGN gilt insbesondere ein Verstoß
des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher,
urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher
Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert,
die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch
SOFTWARE SERVICE DESIGN, eine grundlegende Änderung der rechtlichen
oder technischen Standards im Internet, wenn es für SOFTWARE SERVICE
DESIGN dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter
zu erbringen.
§7 Folgen der Kündigung, Vertragsstrafe
a) Falls der Kunde eine Internet-Domain für sich hat registrieren
lassen, wird SOFTWARE SERVICE DESIGN auch nach Vertragsende hieran keine
Rechte geltend machen. Die Domain bleibt bis zum Ende der vom Kunden bezahlten
Periode auf diesen angemeldet. Sofern der Kunde danach nicht selbst für
eine weitergehende Delegierung sorgt, wird SOFTWARE SERVICE DESIGN die
Domain freigeben.
b) Sofern dem Kunden zur Durchführung des Vertrags von SOFTWARE SERVICE
DESIGN Programme zur Verfügung gestellt werden, so geschieht dies
nur zur Durchführung des vorliegenden Vertrags. Der Kunde erhält
lediglich ein ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer
des Vertrags übertragen. Er ist verpflichtet, die Programme nebst
aller eventuellen Sicherungskopien bei Vertragsende an SOFTWARE SERVICE
DESIGN zurückzugeben. Auf den Rechnern des Kunden sind die Programme
zu löschen. Der Kunde darf die Programme nicht an Dritte weitergeben.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen
vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe von € 5.000,00.
§8 Leistungsangebot und Allgemeine Geschäftsbedingungen
SOFTWARE SERVICE DESIGN erbringt seine Leistungen im übrigen nach
Maßgabe seines Leistungsangebots und seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§9 Leistungen SOFTWARE SERVICE DESIGN
a) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf SOFTWARE SERVICE
DESIGN die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern
oder Dritten erbringen lassen.
b) Soweit einzelne Leistungen nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden,
hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art
der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden.
Für Leistungen, die SOFTWARE SERVICE DESIGN auf Wunsch des Kunden
an einem anderen Ort, als seinem Geschäftssitz erbringt, kann er
auch An- und Abfahrtszeiten berechnen. Für jeden gefahrenen Kilometer
steht ihm eine Pauschale von € 0,45 zu.
§10 Rechte Dritter
a) Der Kunde versichert ausdrücklich, daß die Bereitstellung
und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder
nach seinen Informationen für ihn von SOFTWARE SERVICE DESIGN erstellten
Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls
abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht,
verstößt. SOFTWARE SERVICE DESIGN behält sich vor, Seiten,
die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem
Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen
Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt,
wenn SOFTWARE SERVICE DESIGN von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte
auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich
fremde Rechte verletzen. Es entsteht für SOFTWARE SERVICE DESIGN
keine Prüfungspflicht. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) SOFTWARE SERVICE DESIGN ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung
auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte
zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte
auszuschließen. Den Kunden wird SOFTWARE SERVICE DESIGN unverzüglich
von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, daß
der Kunde den Nachweis erbringen kann, daß eine Verletzung von Rechten
Dritter nicht zu befürchten ist, wird SOFTWARE SERVICE DESIGN die
betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen
Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden
beruhen, stellt der Kunde SOFTWARE SERVICE DESIGN hiermit frei. Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen.
§11 Domains
a) Soweit Gegenstand der Leistungen von SOFTWARE SERVICE DESIGN auch die
Bereitstellung und/oder Pflege von Internet-Domains ist, wird SOFTWARE
SERVICE DESIGN gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen
Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch
Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der
Kunde berechtigt und verpflichtet.
b) SOFTWARE SERVICE DESIGN hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluß
und übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß die
für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten
Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die
unterhalb der Domain von SOFTWARE SERVICE DESIGN vergebenen Subdomains.
c) Bei der Einrichtung der Internetpräsenz mit dem gewünschten
Namen (Domain) des Kunden kann es vorkommen, daß der Name bereits
vergeben ist. Ein Vertrag über die Einrichtung der Internetpräsenz
wird dann als nicht zustandegekommen angesehen.
d) Bei der Übernahme eines Namens mit bereits bestehender Internetpräsenz
bei einem anderen Provider, kann es zu einem mehrtägigen Ausfall
der Internetpräsenz kommen. Soweit sich dieser Ausfall in technisch
möglichem und vertretbaren Rahmen hält, sind sämtliche
Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. SOFTWARE SERVICE DESIGN haftet
darüber hinaus nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges
Handeln.
e) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internet-Domain
aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er SOFTWARE
SERVICE DESIGN hiervon unverzüglich unterrichten. SOFTWARE SERVICE
DESIGN ist in einem solchen Fall berechtigt im Namen des Kunden auf die
Internet-Domain zu verzichten, falls der Kunde nicht unverzüglich
Sicherheit für etwaige Prozeß- und Anwaltskosten in ausreichender
Höhe (mindestens € 7.500,00) stellt. Von Ersatzansprüchen
Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain
beruhen, stellt der Kunde SOFTWARE SERVICE DESIGN hiermit frei.
f) Die Laufzeit der Domains und somit die Nutzungsberechtigung beträgt
mindestens 1 oder 2 Jahre (vgl. 3b). Im Falle einer Kündigung wird
deshalb für die Domainaufwendungen kein Geld zurückerstattet;
der Kunde bleibt bis zum Ablauf der Mindestzeit Nutzungsberechtigter.
§12 eMail und Newsgroups
a) Soweit Gegenstand der Leistungen von SOFTWARE SERVICE DESIGN auch die
Vergabe einer oder mehrerer eMail-Adressen ist, gilt der in § 11b)
erklärte Gewährleistungsausschluß sinngemäß
auch für eMail-Adressen, die dem Kunden zugewiesen wurden. SOFTWARE
SERVICE DESIGN behält sich vor, für den Kunden eingegangene
persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen
vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden.
Das Versenden von Rundschreiben oder Serienbriefen (Nachrichten, die inhaltsgleich
an mehrere Empfänger versandt werden) über das Account des Kunden
ist untersagt, sofern dabei insgesamt mehr als 100 Empfänger im Monat
angeschrieben werden. Ebenso ist das Versenden von Nachrichten mit kommerzieller
Werbung ohne Aufforderung durch den Empfänger untersagt.
b) Soweit Gegenstand der Leistungen von SOFTWARE SERVICE DESIGN auch die
Gewährung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups)
ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten
nach den betrieblichen Erfordernissen von SOFTWARE SERVICE DESIGN.
§13 Datenschutz
a) Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche Daten
(Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten)
betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter,
Up- und Downloads), von SOFTWARE SERVICE DESIGN während der Dauer
des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung
des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich
ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die
erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt SOFTWARE SERVICE DESIGN
auch zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für
eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsleistungen.
Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
b) SOFTWARE SERVICE DESIGN verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen
jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft,
vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. SOFTWARE SERVICE
DESIGN wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des
Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt
nur insoweit nicht, als SOFTWARE SERVICE DESIGN gesetzlich verpflichtet
ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren
oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und
der Kunde nicht widerspricht.
c) SOFTWARE SERVICE DESIGN weist den Kunden ausdrücklich darauf hin,
daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen
Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß
SOFTWARE SERVICE DESIGN das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot
und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden
aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer
am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt
in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten
trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§14 Haftungsbeschränkung
SOFTWARE SERVICE DESIGN haftet für Schäden, die von ihm oder
seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden
der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe
nach auf € 2.500,00 beschränkt. Im übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen.
§15 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, SOFTWARE SERVICE DESIGN im Innenverhältnis
(zwischen SOFTWARE SERVICE DESIGN und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen
Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder
inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen
beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§16 Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist der jeweilige
Sitz der Firma SOFTWARE SERVICE DESIGN.
§17 Sonstiges
a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann,
wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung
dieser Schriftformklausel.
b) Alle Erklärungen von SOFTWARE SERVICE DESIGN können auf elektronischem
Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen
im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
c) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber SOFTWARE SERVICE DESIGN
nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt
sind.
d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden
oder sollte der Vertrag in einzelnen Bestimmungen unwirksam werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen
Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart
worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung
gekannt hätten.
|